Mo–Fr 07:00–17:30 · Sa 07:00–12:00Mo–Fr 7–17:30 · Sa 7–12 Baumgartenweg 3, 8134 Adliswil Störung melden infrahaustechnik@gmail.com

Aarau und Umgebung

Klima und Wärmepumpen in Aarau – und im Aargau

Wir sind nicht nur im Raum Zürich, sondern auch im Aargau tätig: in Aarau und Umgebung, in Lenzburg und Brugg. Für Wärmepumpen gelten dort eigene kantonale Regeln – wir kennen sie und stellen die Unterlagen zusammen.

Aussengeräte eines VRF-Klimasystems an einer Fassade, montiert von Infra Haustechnik

Foto: eigene Installation

Haustechnik in Aarau und Umgebung

Rund um die Kantonshauptstadt Aarau – mit Buchs, Suhr und den Entfelden sowie Rohr, das seit 2010 zu Aarau gehört – betreuen wir Klimaanlagen, Wärmepumpen und Heizungen. Ebenso übernehmen wir Aufträge in Lenzburg, Brugg und weiteren Gemeinden der Region.

Für Kundinnen und Kunden im Aargau gilt dasselbe wie in Zürich: Planung, Bewilligung, Montage, Wartung und Reparaturen aus einer Hand – für alle Marken.

Schwerpunkte

Was in Aarau und Umgebung oft gefragt ist

  • Wärmepumpe nach Aargauer Recht

    Lärmschutznachweis, Standortnachweis und Meldung über die kantonale Plattform.

  • Klimaanlagen für Gewerbe und Wohnen

    Split, Multisplit und VRF – passend zu Raum und Nutzung.

  • Wartung und Reparatur

    Auch für Anlagen anderer Hersteller und Installateure.

Bewilligung und Lärmschutz im Kanton Aargau

Seit dem 1. April 2025 können Luft/Wasser-Wärmepumpen im Kanton Aargau innerhalb der Bauzonen im Meldeverfahren realisiert werden – sofern ein Lärmschutznachweis vorliegt, ein anderer Standort lärmrechtlich nur unwesentliche Vorteile brächte und keine Ausnahmebewilligung für Abstände nötig ist. Ausgenommen sind Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild sowie Gebäude unter Substanzschutz (Kanton Aargau).

Die Meldung erfolgt über die kantonale Plattform für den Energievollzug; erhebt die Gemeinde innert 30 Tagen keine Einwände, kann gebaut werden. Die lärmrechtliche Beurteilung richtet sich nach der Vollzugshilfe des Cercle Bruit (Merkblatt Wärmepumpen, Kanton Aargau).

Behördliche Angaben ohne Gewähr – massgebend sind die Vorgaben von Kanton und Gemeinde.

Weitere Themen

Leistungen

Planung, Baubewilligung, Montage, Wartung und Reparaturen – für alle Marken

Häufige Fragen

Fragen aus der Region

Brauche ich im Aargau eine Baubewilligung für die Wärmepumpe?

Innerhalb der Bauzonen genügt seit April 2025 unter bestimmten Voraussetzungen das Meldeverfahren. In Schutzzonen oder bei Abstandsunterschreitungen braucht es weiterhin ein Baugesuch.

Arbeiten Sie auch in Lenzburg und Brugg?

Ja. Neben Aarau und den Nachbargemeinden übernehmen wir Aufträge in der ganzen Region – fragen Sie einfach an.

Was gehört in den Lärmschutznachweis?

Gerätedaten, Standort und Abstände zu den Nachbarn. Zusätzlich ist im Aargau darzulegen, dass kein lärmrechtlich deutlich besserer Standort zur Verfügung steht.

Besprechen wir Ihr Vorhaben

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir vereinbaren eine Besichtigung vor Ort.