Planung & Bewilligung
Planung und Baubewilligung für Ihre Wärmepumpe – im Raum Zürich
Eine Wärmepumpe oder Klimaanlage muss zur Heiz- bzw. Kühllast, zum Aufstellort und zu den Vorgaben Ihrer Gemeinde passen. Wir berechnen die Leistung, legen die Anlage aus und stellen die Unterlagen für Meldung oder Baugesuch zusammen – inklusive Lärmschutznachweis.
- Seit 2011 in Adliswil
- Service auch für Fremdanlagen
- Mo–Fr 07:00–17:30 · Sa 07:00–12:00

Foto: eigene Installation
Erst rechnen, dann bestellen
Eine zu grosse Wärmepumpe taktet häufig, eine zu kleine schafft kalte Tage nicht. Darum steht am Anfang die Auslegung: Wir ermitteln anhand von Gebäude, bisherigem Verbrauch und Wärmeverteilung die benötigte Leistung und die Vorlauftemperatur und wählen ein passendes Gerät. Für Klimaanlagen gehen wir analog von der Kühllast der Räume aus.
Ebenso wichtig ist der Aufstellort des Aussengeräts: Er bestimmt die Schallwerte bei den Nachbarn, die Leitungswege und den Zugang für den Service – und damit, ob die Anlage bewilligungsfähig ist.
Leistungen
Was wir übernehmen
Leistungsberechnung
Heiz- bzw. Kühlbedarf ermitteln – als Grundlage für die Gerätewahl.
Auslegung & Gerätewahl
Wärmepumpe, Klimaanlage oder Heizung passend dimensionieren.
Lärmschutznachweis
Schallberechnung für den geplanten Standort nach Cercle-Bruit-Vollzugshilfe.
Meldung oder Baugesuch
Pläne, Gerätedaten und Formulare zusammenstellen und bei der Gemeinde eingeben.
Markenunabhängig – alle Hersteller, u. a.: MHI · Mitsubishi Electric · Daikin · Samsung · Toshiba · STULZ · Fujitsu · LG · Gree
Meldeverfahren oder Baubewilligung? Die Regeln im Kanton Zürich
Seit dem 1. Januar 2023 können viele Wärmepumpen im Meldeverfahren erstellt werden: innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen, aussen aufgestellte bis 2 m³ Volumen sowie Erdsonden-Wärmepumpen unter bestimmten Abstandsvorgaben. Wird innert 30 Tagen nach der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden (Quelle: Kanton Zürich).
Immer bewilligungspflichtig sind aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung. Die Gemeinde kann zudem auch bei meldepflichtigen Vorhaben ein Bewilligungsverfahren anordnen. Erdsonden brauchen zusätzlich eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons.
Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist unabhängig vom Verfahren ein Lärmschutznachweis einzureichen. Im Kanton Zürich werden sie nach der Vollzugshilfe des Cercle Bruit beurteilt; der Nachweis wird mit der Web-Applikation von Cercle Bruit und FWS erstellt (Quelle: Kanton Zürich, Lärmschutz). Bei Klimaanlagen mit Aussengerät entscheidet die Gemeinde, welches Verfahren gilt.
Viele Gemeinden – darunter Adliswil, Horgen, Thalwil, Langnau am Albis und die Stadt Zürich – nehmen meldepflichtige Vorhaben ausschliesslich elektronisch über eBaugesucheZH entgegen.
Behördliche Angaben ohne Gewähr – massgebend sind die Vorgaben von Kanton, Gemeinde und Bund.
Ablauf
So gehen wir vor
- 1
Anfrage
Gebäude, heutige Heizung oder zu kühlende Räume kurz beschreiben.
- 2
Besichtigung
Wärmeverteilung, Aufstellort und Leitungswege vor Ort.
- 3
Auslegung
Leistung berechnen, Gerät und Standort festlegen.
- 4
Lärmschutznachweis
Schallberechnung für den Standort.
- 5
Eingabe
Meldung bzw. Baugesuch bei der Gemeinde.
- 6
Montage
Nach Freigabe: Einbau, Inbetriebnahme, Einweisung.
Häufige Fragen
Fragen zu: Planung & Baubewilligung Wärmepumpe
Braucht meine Wärmepumpe eine Baubewilligung?
Im Kanton Zürich genügt für viele Luft/Wasser-Wärmepumpen das Meldeverfahren – innen aufgestellt oder aussen bis 2 m³. In Kernzonen und bei Ortsbild- oder Denkmalschutz ist eine Baubewilligung nötig, und die Gemeinde kann auch sonst ein Bewilligungsverfahren anordnen.
Braucht meine Klimaanlage eine Baubewilligung?
Das hängt von Gerät, Standort des Aussengeräts und Bauzone ab; welches Verfahren gilt, entscheidet die Gemeinde. Wir klären das bei der Planung mit dem Bauamt.
Was ist ein Lärmschutznachweis?
Er zeigt, dass das Aussengerät am geplanten Standort die massgebenden Lärmgrenzwerte und das Vorsorgeprinzip einhält. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist er im Kanton Zürich immer Teil der Eingabe.
Wie lange dauert das Meldeverfahren?
Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Im Bewilligungsverfahren gelten längere Fristen.
Planen Sie auch, wenn ich die Wärmepumpe im Shop anfrage?
Ja. Die Geräte im Shop bieten wir auf Wunsch mit Planung, Bewilligungsunterlagen und Montage an.
Besprechen wir Ihr Vorhaben
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns und vereinbaren eine Besichtigung.