Förderbeiträge
Förderbeiträge für Wärmepumpen in Zürich und Aargau
Kanton, Stadt, Gemeinde und Energieversorger: Wir zeigen, welche Förderbeiträge es für den Heizungsersatz gibt, und helfen Ihnen beim Gesuch – vor Baubeginn.

Foto: eigene Installation
Das Wichtigste zuerst
Wer eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält in den Kantonen Zürich und Aargau Förderbeiträge. In der Stadt Zürich kommen städtische Beiträge dazu, manche Gemeinden und Energieversorger haben eigene Programme. Die wichtigste Regel gilt überall: Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Wer zuerst baut, verliert den Anspruch.
Die Beträge unten stammen aus den offiziellen Förderprogrammen (Stand Oktober 2026). Programme und Sätze können sich ändern – massgebend ist immer das aktuelle Programm der zuständigen Stelle. Wir prüfen das für Ihr Objekt im Rahmen der Offerte.
Bund
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
Das Gebäudeprogramm ist das gemeinsame Förderprogramm von Bund und Kantonen. Die Beiträge für Wärmepumpen werden aber über den Kanton ausbezahlt – die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton. Das Gebäudeprogramm empfiehlt: zuerst bei der kantonalen Energieberatung informieren, bei Bedarf einen GEAK Plus erstellen lassen, ein Konzept erarbeiten und die Fördergelder beantragen, sobald das Konzept steht – auf jeden Fall vor Baubeginn.
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Kanton Zürich
Förderprogramm Energie Kanton Zürich 2026
Der Kanton Zürich führt sein Förderprogramm 2026 unverändert weiter. Gefördert wird der Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude.
| Massnahme | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kWth | CHF 2 900 |
| Luft/Wasser-Wärmepumpe über 15 kWth | CHF 2 900 + CHF 160 pro zusätzliches kWth |
| Erdsonden- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kWth | CHF 6 800 |
| Erdsonden- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe über 15 kWth | CHF 6 800 + CHF 420 pro zusätzliches kWth |
| Zusatz: vollständige Erdsonden-Regeneration oder Verzicht auf Frostschutzmittel | Zusatzbeitrag CHF 3 000 + CHF 100 pro zusätzliches kWth |
| Erstinstallation Wärmeverteilsystem (z. B. beim Ersatz dezentraler Elektroheizungen) | bis 250 m² EBF: CHF 15 000 pauschal; über 250 m² EBF: CHF 60 pro m² EBF (separates Gesuch) |
Wichtige Bedingungen (Auszug)
- Gesuch vor Baubeginn (Installation der Wärmepumpe) online einreichen. Nach der automatischen Eingangsbestätigung darf gebaut werden; die verbindliche Zu- oder Absage folgt innert vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
- Die Wärmepumpe ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung und dient als Hauptheizung (bis 70 kWth ohne fossile Sekundärheizung).
- Bis 15 kWth: Anlagezertifikat Wärmepumpen-System-Modul (WPSM). Über 15 kWth: Leistungsgarantie von EnergieSchweiz und Wärmepumpen-Gütesiegel.
- Fachgerechte Strom- und Wärmemessung; nur Elektromotor-Wärmepumpen.
- In nicht förderberechtigten Verbundgebieten (Wärmenetz) wird die Wärmepumpe grundsätzlich nicht gefördert – mit Ausnahmen.
- Beitrag höchstens 50 % der relevanten Investitionskosten; bemessen mit maximal 50 Wth pro m² Energiebezugsfläche.
- Kombination mit kommunalen Programmen möglich, nicht aber mit z. B. Stiftung KliK oder Energie Zukunft Schweiz.
Quellen: Förderprogramm 2026, Kanton Zürich (PDF) · zh.ch – Energieförderung · Mitteilung: Förderprogramm 2026 unverändert
Stadt Zürich
Zusätzliche Beiträge in der Stadt Zürich
Für Gebäude in der Stadt Zürich ergänzt die Stadt die kantonalen Beiträge. Gemäss Faktenblatt der Stadt beträgt die Förderung für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (bis 500 kWth) insgesamt CHF 8 000 + CHF 120 pro kWth. Rechenbeispiel der Stadt: Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit 10 kWth erhält CHF 9 200 – davon CHF 2 900 vom Kanton und CHF 6 300 von der Stadt. Für Erdsonden- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (bis 500 kWth) nennt das Faktenblatt CHF 16 000 + CHF 360 pro kWth.
Wer eine weniger als 15 Jahre alte Öl- oder Gasheizung vorzeitig ersetzt, kann in der Stadt zusätzlich einen Beitrag für die nicht amortisierten Investitionskosten erhalten. Die Höhe Ihres voraussichtlichen Beitrags berechnen Sie mit dem Fördergeldrechner der Stadt.
Quellen: stadt-zuerich.ch – Energiefördergelder und Fördergeldrechner · Faktenblatt «Energie-Fördergelder für Hauseigentümer*innen» (PDF)
Kanton Aargau
Förderprogramm Energie Kanton Aargau
Der Kanton Aargau fördert den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe (Programm, Ausgabe 05/2026).
| Massnahme | Förderbeitrag |
|---|---|
| Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW | CHF 3 000 + CHF 60 pro kWth |
| Luft/Wasser-Wärmepumpe ab 70 kW | CHF 6 400 + CHF 240 pro kWth |
| Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW | CHF 6 000 + CHF 180 pro kWth |
| Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe ab 70 kW | CHF 9 600 + CHF 720 pro kWth |
| Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) bis ca. 15 kW | Rückvergütung CHF 350 (exkl. MwSt.) |
| Erstinstallation Wärmeverteilsystem (z. B. beim Ersatz dezentraler Elektroheizungen) | bis 250 m² EBF: CHF 15 000 pauschal; über 250 m² EBF: CHF 60 pro m² EBF (separates Gesuch) |
Wichtige Bedingungen (Auszug)
- Fördergesuch vor Baubeginn einreichen.
- Wärmepumpe als Hauptheizung; die alte Öl-, Gas- oder Elektroheizung wird zurückgebaut und darf nicht als Notheizung bleiben.
- WPSM bis ca. 15 kWth; sonst Wärmepumpen-Gütesiegel und Leistungsgarantie von EnergieSchweiz.
- Bemessung mit maximal 50 Wth pro m² Energiebezugsfläche; in Verbundgebieten grundsätzlich keine Förderung (Ausnahmen möglich).
- Beilagen u. a.: Gesuchsformular, Situationsplan, Fotos der bestehenden Heizung inkl. Typenschild, Nachweis der Energiebezugsfläche.
Quellen: Förderprogramm Energie 2026, Kanton Aargau (PDF) · ag.ch – Förderungen Energie. Zur Baubewilligung bzw. Meldung im Aargau siehe Aarau und Umgebung.
Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Förderbeiträge in Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Beide Kantone fördern den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe. Das Gesuch muss auch hier vor Baubeginn bzw. vor Installationsbeginn eingereicht werden.
| Massnahme | Basel-Stadt | Basel-Landschaft |
|---|---|---|
| Luft/Wasser-Wärmepumpe (Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung) | Ausserhalb des Fernwärmegebiets CHF 8 000 + CHF 250 pro kWth; im Fernwärmegebiet bis 70 kWth CHF 4 000 + CHF 125 pro kWth, darüber keine Beiträge | CHF 5 000 + CHF 200 pro kWth; zusätzlich ist eine Energieprämie von 20 % der Investition möglich (max. CHF 25 000, nicht über 70 kWth) |
| Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe | Ausserhalb des Fernwärmegebiets bis 10 kWth max. CHF 30 000, ab 10 kWth CHF 25 500 pro Anlage + CHF 450 pro kWth | CHF 7 000 + CHF 360 pro kWth |
| Erstinstallation Wärmeverteilsystem (z. B. beim Ersatz dezentraler Elektroheizungen) | bis 250 m² EBF CHF 15 000; darüber CHF 60 pro m² EBF | bis 250 m² EBF CHF 15 000; darüber CHF 60 pro m² EBF |
- Basel-Stadt: Der Förderbeitrag beträgt höchstens 40 % der Investitionskosten. Für einen GEAK Plus gibt es CHF 500.
- Basel-Landschaft: Bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) nötig. Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf 50 % der Investitionskosten begrenzt.
- Luft/Luft-Wärmepumpen sind in den Förderprogrammen von Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht als Fördermassnahme aufgeführt. Gemeinden und Energieversorger können eigene Programme haben – prüfen Sie Ihre Adresse auf energiefranken.ch.
Quellen: Basel-Stadt – Förderbeiträge Wärmepumpen · Basel-Stadt – Erstinstallation Wärmeverteilsystem · Baselbieter Energiepaket – Luft/Wasser-Wärmepumpe · Baselbieter Energiepaket – alle Fördergelder
Gemeinden und Energieversorger
Gemeinden: Viele Gemeinden ergänzen die kantonale Förderung mit eigenen Beiträgen oder Beratungsangeboten. Welche Programme für Ihre Adresse gelten, zeigt die Postleitzahl-Suche auf energiefranken.ch. Die Beiträge sind je nach Programm unterschiedlich.
EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich): Für Netzkundinnen und Netzkunden im EKZ-Versorgungsgebiet fördert EKZ den vollständigen Ersatz dezentraler Elektroheizungen ohne Wärmeverteilsystem durch Luft/Luft-Wärmepumpen (Klimageräte): 20 % der Nettoinvestitionskosten, im Einfamilienhaus maximal CHF 2 000, im Mehrfamilienhaus maximal CHF 8 000 pro Gebäude. Voraussetzungen sind unter anderem eine GEAK-Gebäudeenergieklasse D oder besser und ein auf topten.ch gelistetes Gerät (mindestens A++, Multisplit-Truhengeräte mindestens A+).
Regeln, Fristen und Lösungen für den Ersatz von Elektroheizungen: Elektroheizung ersetzen in Zürich, Luzern und Zug
Quellen: energiefranken.ch · ekz.ch – Förderprogramm Luft-Luft-Wärmepumpe
Steuerabzüge für Energiesparmassnahmen
Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bei bestehenden Liegenschaften im Privatvermögen heute von den Steuern abgezogen werden – zum Beispiel der Ersatz einer Heizung durch eine Wärmepumpe. Abziehbar ist nur der Teil, der nicht durch Förderbeiträge gedeckt ist. Im Kanton Zürich regelt dies ein Merkblatt des kantonalen Steueramts.
Achtung, Systemwechsel: Der Bundesrat hat die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt. Ab dann entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum der Abzug für den Liegenschaftsunterhalt, und bei der direkten Bundessteuer entfallen die Abzüge für Investitionen ins Energiesparen und den Umweltschutz. Die Kantone können diese Abzüge zeitlich begrenzt weiterführen. Klären Sie den Zeitpunkt grösserer Investitionen mit Ihrer Steuerberatung.
Quellen: Steueramt Kanton Zürich – Merkblatt Energiesparen und Umweltschutz · ESTV – Medienmitteilung vom 1.4.2026
Ablauf
So kommen Sie zu Ihren Förderbeiträgen
- Besichtigung und AuslegungWir schauen uns Ihr Gebäude und die bestehende Heizung an und berechnen die nötige Heizleistung.
- Offerte und UnterlagenSie erhalten eine Offerte. Wir stellen die Angaben für das Gesuch zusammen – je nach Programm WPSM, Leistungsgarantie, Fotos der alten Heizung und Energiebezugsfläche.
- Gesuch vor BaubeginnDas Fördergesuch wird eingereicht, bevor die Arbeiten beginnen. Wir helfen beim Ausfüllen; je nach Programm braucht es Ihre Unterschrift als Eigentümerin oder Eigentümer.
- Bewilligung bzw. MeldungParallel klären wir die Baubewilligung bzw. Meldung inklusive Lärmschutznachweis.
- Montage und InbetriebnahmeErst nach der Eingangsbestätigung bzw. Zusage beginnen wir mit dem Einbau.
- Abschluss und AuszahlungNach der Inbetriebnahme wird die Abschlussmeldung mit Rechnungen und Nachweisen eingereicht; danach zahlt die Förderstelle aus.
GEAK Plus: Ein Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht zeigt den Zustand Ihres Gebäudes und sinnvolle Massnahmen. Je nach Programm ist er Voraussetzung (z. B. verlangt EKZ eine GEAK-Klasse D oder besser), und der Kanton Zürich fördert Beratungsberichte wie den GEAK Plus. Plant man auch die Gebäudehülle zu erneuern, empfiehlt der Kanton Zürich, mit einem GEAK Plus zu starten.
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Leistungen
Planung, Baubewilligung, Montage, Wartung und Reparaturen – für alle Marken
Häufige Fragen
Fragen aus der Region
Muss ich das Fördergesuch vor dem Einbau stellen?
Ja. In den Kantonen Zürich und Aargau muss das Gesuch vor Baubeginn eingereicht werden. Im Kanton Zürich darf nach der automatischen Eingangsbestätigung gebaut werden.
Wie viel Förderung gibt es für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe im Kanton Zürich?
Gemäss Förderprogramm 2026 CHF 2 900 bis 15 kW Heizleistung, darüber CHF 160 pro zusätzliches kW. In der Stadt Zürich kommen städtische Beiträge dazu.
Wird auch eine Klimaanlage gefördert?
Kantonal wird der Heizungsersatz durch Wärmepumpen mit Wasser-Wärmeverteilung gefördert. EKZ fördert für eigene Netzkundinnen und Netzkunden den Ersatz dezentraler Elektroheizungen durch Luft/Luft-Wärmepumpen (Klimageräte mit Heizfunktion).
Helfen Sie beim Fördergesuch?
Ja. Wir stellen die technischen Angaben und Unterlagen zusammen und unterstützen Sie beim Gesuch – zusammen mit der Baubewilligung bzw. Meldung.
Besprechen wir Ihr Vorhaben
Wir prüfen, welche Förderbeiträge für Ihr Objekt in Frage kommen, und reichen das Gesuch rechtzeitig mit Ihnen ein.