Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Klima und Wärmepumpen in Basel – und im Baselbiet
Wir übernehmen auch Aufträge in Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Planung, Montage, Wartung und Reparaturen von Klimaanlagen und Wärmepumpen – und den Ersatz von Elektroheizungen nach den kantonalen Regeln.

Foto: eigene Installation
Haustechnik in Basel-Stadt und Basel-Landschaft
In der Stadt Basel, in Riehen und Bettingen sowie in den Baselbieter Gemeinden betreuen wir Klimaanlagen, Wärmepumpen und Heizungen – von der Planung bis zur Wartung, für alle Marken.
Ein Schwerpunkt ist der Ersatz von Elektroheizungen: Im Kanton Basel-Landschaft sind gemäss Kanton sämtliche Elektroheizungen bis spätestens 1. Januar 2032 ausser Betrieb zu nehmen. In Basel-Stadt gilt eine Ersatzpflicht für Elektroheizungen, deren Erstinstallation mehr als 25 Jahre zurückliegt.
Schwerpunkte
Was in Basel-Stadt und Basel-Landschaft oft gefragt ist
Elektroheizung ersetzen
Luft/Luft- oder Luft/Wasser-Wärmepumpe – passend zu Gebäude und Wärmeverteilung.
Wärmepumpe und Förderung
Gesuch vor Baubeginn, WPSM und Unterlagen für das kantonale Programm.
Wartung und Reparatur
Auch für Anlagen anderer Hersteller und Installateure.
Regeln und Förderung in Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Basel-Stadt fördert Luft/Wasser-Wärmepumpen, die eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, ausserhalb des Fernwärmegebiets mit CHF 8 000 + CHF 250 pro kWth; im Fernwärmegebiet sind die Beiträge tiefer. Wärmepumpen sind in Basel-Stadt zum Teil melde- oder bewilligungspflichtig.
Das Baselbieter Energiepaket fördert den Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit CHF 5 000 + CHF 200 pro kWth. Für kleine Luft/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich gilt im Kanton Basel-Landschaft ein Meldeverfahren beim Bauinspektorat.
Luft/Luft-Wärmepumpen sind in den Förderprogrammen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht als Fördermassnahme aufgeführt.
Quellen: Basel-Stadt – Förderbeiträge Wärmepumpen · Baselbieter Energiepaket – Luft/Wasser-Wärmepumpe · Energiegesetz Basel-Landschaft (EnG BL, SGS 490) · Energiegesetz Basel-Stadt (EnG, SG 772.100)
Behördliche Angaben ohne Gewähr – massgebend sind die Vorgaben von Kanton und Gemeinde.
Weitere Themen
Leistungen
Planung, Baubewilligung, Montage, Wartung und Reparaturen – für alle Marken
Häufige Fragen
Fragen aus der Region
Sind Sie auch in Basel und im Baselbiet tätig?
Ja. Wir übernehmen Aufträge in Basel-Stadt und Basel-Landschaft – fragen Sie einfach an.
Muss ich meine Elektroheizung in Basel-Landschaft ersetzen?
Ja. Gemäss Kanton sind sämtliche Elektroheizungen bis spätestens 1. Januar 2032 ausser Betrieb zu nehmen. Ausnahmen gibt es nur auf begründetes Gesuch, z. B. für Provisorien oder Kirchen.
Wird eine Luft/Luft-Wärmepumpe in Basel gefördert?
In den kantonalen Programmen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist die Luft/Luft-Wärmepumpe nicht als Fördermassnahme aufgeführt. Gefördert werden unter anderem Luft/Wasser- und Erdsonden-Wärmepumpen.
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