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Elektroheizung ersetzen: darum lohnt es sich
Was für den Ersatz spricht, warum ein Klimagerät mit Heizfunktion oft die günstigere Lösung ist und welche Regeln in Zürich, Luzern, Zug, Aargau und Basel gelten – kurz erklärt.

Foto: eigene Installation
Warum sich der Ersatz lohnt
Eine Elektroheizung wandelt Strom direkt in Wärme um. Eine Wärmepumpe nutzt dagegen Umweltwärme – auch die Luft/Luft-Wärmepumpe gilt deshalb nicht als Elektroheizung.
- Wärmepumpen werden elektrisch angetrieben, nutzen aber Umweltwärme und brauchen ein Mehrfaches weniger Strom.
- In mehreren Kantonen gilt eine Ersatzpflicht – in Zürich bis 2030, in Basel-Landschaft bis 1.1.2032.
- Neue Elektroheizungen sind in allen sechs Kantonen grundsätzlich nicht zulässig.
- Ein Klimagerät mit Heizfunktion heizt im Winter und kühlt im Sommer.
- Für Luft/Wasser-Wärmepumpen und neue Wärmeverteilsysteme gibt es kantonale Förderbeiträge – das Gesuch immer vor Baubeginn einreichen.
Die günstige Option: Klimagerät mit Heizfunktion
Ein Aussengerät versorgt ein oder mehrere Innengeräte (Wand-, Truhen- oder Deckengeräte), die die Raumluft direkt erwärmen. Es braucht weder Radiatoren noch Bodenheizung – nur Kältemittelleitungen, Kondensatablauf und Strom. Im Sommer kühlt dieselbe Anlage. Geeignet für Wohnungen und Häuser mit dezentralen Elektroheizungen.
Warum die Luft/Luft-Wärmepumpe oft die günstigere Lösung ist
Der Einbau eines neuen Wärmeverteilsystems ist laut EnergieSchweiz ein grösserer Eingriff ins Gebäude, der meist zusammen mit einem tiefgreifenden Umbau erfolgt. Die Luft/Luft-Wärmepumpe bietet laut EnergieSchweiz etwas weniger Komfort, ist aber bedeutend kostengünstiger als eine neue Heizung mit Wärmeverteilung. Der Kanton Zürich bezeichnet sie in einem Praxisbeispiel als pragmatische Lösung, weil kein wassergeführtes Heizverteilsystem nötig ist.
Kantonal gefördert wird die Luft/Luft-Wärmepumpe in keinem der sechs Kantone. Im EKZ-Netzgebiet gibt es einen Beitrag des Energieversorgers.
Überblick
Kantonale Vorschriften im Überblick
Kanton Zürich: Bestehende Elektroheizungen – zentral und dezentral, also auch Speicheröfen, Elektro-Direktheizkörper, Infrarotheizungen und elektrische Fussbodenheizungen – sowie zentrale Elektroboiler müssen bis 2030 durch erneuerbare Anlagen ersetzt werden. Neueinbau und 1:1-Ersatz sind schon heute nicht mehr zulässig.
Kanton Luzern: Ersatzpflicht nur für zentrale Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem und zentrale Elektroboiler in Wohnbauten – Frist 2034. Für dezentrale Elektroheizungen gilt keine Ersatzpflicht; einzelne Geräte dürfen ersetzt werden.
Kanton Zug: Keine Ersatzfrist für bestehende Elektroheizungen. Neueinbau und der Ersatz von Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem sind aber nicht zulässig.
Kanton Aargau: Keine Ersatzpflicht für bestehende Elektroheizungen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauten mit Elektroheizungen müssen aber innert fünf Jahren ab dem 1. April 2025 einen GEAK Plus erstellen lassen.
Kanton Basel-Stadt: Elektroheizungen, deren Erstinstallation mehr als 25 Jahre zurückliegt, sind innert 15 Jahren nach Wirksamwerden des Energiegesetzes zu ersetzen. Das Gesetz ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft.
Kanton Basel-Landschaft: Gemäss Kanton sind sämtliche Elektroheizungen bis spätestens 1. Januar 2032 ausser Betrieb zu nehmen und durch ein gesetzeskonformes Heizsystem zu ersetzen.
Stand Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr – massgebend sind die Vorschriften von Kanton und Gemeinde.

Alle Details, Ausnahmen und Förderbeiträge
Der ausführliche Ratgeber zeigt pro Kanton Fristen, Ausnahmen, Förderbeiträge und alle Quellen.
Leistungen
Planung, Baubewilligung, Montage, Wartung und Reparaturen – für alle Marken
Häufige Fragen
Fragen zum Ersatz der Elektroheizung
Ist eine Klimaanlage mit Heizfunktion ein zulässiger Ersatz?
Eine Luft/Luft-Wärmepumpe ist eine Wärmepumpe und keine Elektroheizung. EnergieSchweiz nennt sie als einen der zwei Wege, dezentrale Elektroheizungen zu ersetzen, und der Kanton Zürich zeigt sie in einem Praxisbeispiel. Wichtig ist, dass sie alle Räume ohne die alten Elektroheizungen warm hält und für Minustemperaturen ausgelegt ist.
Wird eine Luft/Luft-Wärmepumpe gefördert?
Die kantonalen Programme von Zürich, Luzern und Zug führen Luft/Luft-Wärmepumpen nicht als Fördermassnahme auf. EKZ fördert für eigene Netzkundinnen und Netzkunden den vollständigen Ersatz dezentraler Elektroheizungen durch Luft/Luft-Wärmepumpen mit 20 % der Nettoinvestition, im Einfamilienhaus bis CHF 2 000 und im Mehrfamilienhaus bis CHF 8 000.
Muss ich meine Elektroheizung im Kanton Zürich ersetzen?
Ja, in der Regel bis 2030. Betroffen sind zentrale und dezentrale Elektroheizungen wie Speicheröfen, Direktheizkörper, Infrarot- und elektrische Fussbodenheizungen sowie zentrale Elektroboiler in Wohnbauten. Ausnahmen regelt § 45c BBV I, z. B. für Nasszellen oder Gebäude mit höchstens 3 kW bzw. unter 50 m² elektrisch beheizter Fläche.
Was kostet der Ersatz?
Das hängt von der Anzahl Räume, den Leitungswegen und der gewählten Lösung ab. Sie erhalten von uns eine Offerte nach Besichtigung.
Besprechen wir Ihr Vorhaben
Wir prüfen, welche Regeln für Ihr Objekt gelten, und zeigen Ihnen die passende Lösung – per WhatsApp, Telefon oder Kontaktformular.
