Mo–Fr 07:00–17:30 · Sa 07:00–12:00Mo–Fr 7–17:30 · Sa 7–12 Baumgartenweg 3, 8134 Adliswil Störung melden infrahaustechnik@gmail.com

Heizungsersatz

Ölheizung und Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen

Heizungsersatz in Zürich, Aargau, Luzern, Zug, Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Wir zeigen, was Ihr Kanton beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung verlangt, welche Förderbeiträge es gibt und wie der Umstieg auf eine Luft-Wasser- oder Erdsonden-Wärmepumpe abläuft.

✓ Beratungstermin innert einer WocheJetzt anrufen: 076 358 43 21Termin anfragen

Heizungsraum nach einem Heizungsersatz: Ölheizung oder Gasheizung durch Wärmepumpe ersetzen – Infra Haustechnik

Foto: eigene Installation

Wärmepumpe statt Ölheizung – das Wichtigste zuerst

Hat Ihre Öl- oder Gasheizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, verlangen alle sechs Kantone in unserem Einsatzgebiet beim Ersatz einen erneuerbaren Anteil – im Kanton Zürich, in Basel-Stadt und in Basel-Landschaft grundsätzlich sogar ein vollständig erneuerbares System, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich ist.

In den meisten Einfamilienhäusern und vielen Mehrfamilienhäusern ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe die naheliegende Lösung: Sie wird aussen oder innen aufgestellt und nutzt das bestehende Wasserverteilsystem mit Radiatoren oder Bodenheizung. Eine Erdsonden-Wärmepumpe ist leiser und effizienter, braucht aber eine Bohrbewilligung – Bohrungen sind nicht überall erlaubt.

Wichtig: Förderbeiträge müssen in der Regel vor Baubeginn beantragt werden. Planen Sie den Ersatz deshalb, solange die alte Heizung noch läuft.

Gasheizung oder Ölheizung ersetzen in Zürich, Aargau, Luzern, Zug und Basel: Was gilt?

Die Kantone setzen die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) unterschiedlich streng um. Die Tabelle fasst die Regeln für bestehende Wohnbauten zusammen.

KantonBeim Ersatz einer Öl- oder GasheizungQuelle
ZürichErneuerbares System Pflicht, wenn technisch möglich und über den Lebenszyklus höchstens 5 % teurer als ein fossiler Ersatz (Nachweis mit Rechner EN-LCC-ZH). Sonst fossil erlaubt, aber 10 % einsparen oder erneuerbar decken (z. B. Standardlösung). Jeder Heizungsersatz ist bewilligungspflichtig (WTA-Gesuch).zh.ch – Heizungsersatz
AargauSeit 1. April 2025: fossiler Ersatz nur mit Kostennachweis, dass keine effizientere, CO₂-ärmere und wirtschaftlich tragbare Alternative besteht. Zusätzlich höchstens 90 % nicht erneuerbar (Standardlösung, Minergie oder GEAK-Klasse D). Meldepflicht.ag.ch – Vorschriften und Energievollzug
LuzernIn Bauten mit Wohnnutzung höchstens 90 % nicht erneuerbar: Standardlösung, Minergie, GEAK-Klasse D oder Biogas-Zertifikate. Meldung mindestens 20 Tage vor Baubeginn über energiemeldungen.lu.ch.uwe.lu.ch – KEnG kompakt
ZugSeit 1. Februar 2024: mindestens 20 % des Wärmebedarfs erneuerbar decken oder die Effizienz entsprechend erhöhen; eine Wärmepumpe erfüllt die Anforderung. Bauanzeige mit Energienachweis bei der Gemeinde.zg.ch – Energievorschriften
Basel-StadtÖl- oder Gasheizung ist durch ein erneuerbares System zu ersetzen, sofern technisch möglich und ohne Mehrkosten. Ein fossiler Einbau ist meldepflichtig. Für 15-jährige und ältere Öl- und Gasheizungen ist ein GEAK Plus zu erstellen.bs.ch – Heizungsersatz
Basel-LandschaftSeit 2026 grundsätzlich keine neuen fossilen Heizsysteme; defekte Kessel und Brenner von über 15-jährigen Heizungen sind erneuerbar zu ersetzen. Ausnahmen (technisch nicht möglich, unwirtschaftlich, Fernwärme geplant, Härtefall) nur mit Gesuch.baselland.ch – Heizungsersatz

Zusammenfassung ohne Gewähr. Ausnahmen, Härtefallregeln und Details stehen in den verlinkten Quellen; massgebend ist der Entscheid der zuständigen Behörde.

Heizungsersatz: So ersetzen wir Ihre Öl- oder Gasheizung

Vom ersten Gespräch bis zur warmen Stube – in sechs Schritten.

  • 1. Besichtigung

    Heizungsraum, Verbrauch, Radiatoren oder Bodenheizung, Warmwasser und Aufstellort ansehen.

  • 2. Auslegung & Offerte

    Heizleistung bestimmen, Luft-Wasser- oder Erdsonden-Wärmepumpe wählen, Offerte mit Umfang und Termin.

  • 3. Förderung & Bewilligung

    Fördergesuch vor Baubeginn, Baugesuch bzw. Meldung beim Bauamt, bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Lärmschutznachweis.

  • 4. Rückbau

    Alten Kessel ausbauen; Öltank durch eine Fachfirma reinigen und entsorgen lassen bzw. Gasanschluss durch den Netzbetreiber stilllegen lassen.

  • 5. Installation

    Wärmepumpe, Speicher, Warmwasser und Anschlüsse montieren, Inbetriebnahme.

  • 6. Einweisung & Service

    Bedienung erklären, Unterlagen für die Förderstelle – und Wartung nach Wunsch.

Förderbeiträge: Wärmepumpe statt Ölheizung

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert den Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen; ausbezahlt wird über den Kanton, die Beiträge unterscheiden sich je nach Kanton. Dazu kommen teils Programme von Gemeinden und Energieversorgern.

Beispiel Kanton Zürich (Förderprogramm 2026): CHF 2 900 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kWth, CHF 6 800 für eine Erdsonden- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kWth – jeweils beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung und mit Gesuch vor Baubeginn.

Die Beträge aller sechs Kantone und die Bedingungen finden Sie auf unserer Seite Förderbeiträge Wärmepumpe.

Rechenbeispiel: Betriebskosten Öl gegenüber Wärmepumpe

Nur ein Beispiel mit Annahmen – keine Offerte und keine Prognose. Energiepreise schwanken; Investition, Förderbeiträge, Wartung und Kaminfeger sind nicht berücksichtigt.

Annahme / ErgebnisÖlheizungLuft-Wasser-Wärmepumpe
Wärmebedarf (Annahme)17 000 kWh pro Jahr17 000 kWh pro Jahr
Wirkungsgrad bzw. Jahresarbeitszahl (Annahme)85 %JAZ 3.0
Energieeinsatzrund 2 000 l Heizöl (ca. 10 kWh/l)rund 5 700 kWh Strom
Preis (Annahme)CHF 110 pro 100 lCHF 0.30 pro kWh
Energiekosten pro Jahrrund CHF 2 200rund CHF 1 700

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnen Sie am besten mit dem Heizkostenrechner von EnergieSchweiz. Die tatsächliche Jahresarbeitszahl hängt vor allem von der Vorlauftemperatur und vom Gebäude ab.

Häufige Fragen

Muss ich meine funktionierende Ölheizung oder Gasheizung jetzt ersetzen?

Nein. In allen sechs Kantonen greifen die Vorgaben erst beim Ersatz des Wärmeerzeugers. Basel-Stadt verlangt für 15-jährige und ältere Öl- und Gasheizungen einen GEAK Plus. Planen Sie den Ersatz trotzdem frühzeitig, damit Sie bei einem Ausfall nicht unter Zeitdruck geraten.

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau mit Radiatoren?

Oft ja. Entscheidend sind Wärmebedarf und benötigte Vorlauftemperatur. Das prüfen wir bei der Besichtigung; manchmal lohnt es sich, einzelne Radiatoren zu vergrössern.

Luft-Wasser- oder Erdsonden-Wärmepumpe?

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist günstiger in der Anschaffung und fast überall möglich, braucht aber einen Lärmschutznachweis. Die Erdsonde arbeitet effizienter, kostet mehr und braucht eine Bohrbewilligung.

Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?

Vor Baubeginn. Wer zuerst baut, verliert in der Regel den Anspruch. Wir unterstützen Sie beim Gesuch.

Was passiert mit dem Öltank?

Er wird nach dem Ausbau der Heizung durch eine spezialisierte Fachfirma gereinigt und entsorgt. Das planen wir im Ablauf mit ein.

Offerte für Ihren Heizungsersatz

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir besichtigen Ihre Heizung und zeigen Ihnen Varianten, Förderung und Kosten.